Förderplanung

Aus Schulprogramm der Roseggerschule
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Die Förderplanung verfolgt das Ziel den Rahmen für die schulische sonderpädagogische Förderung festzulegen und diesen regelmäßig zu evaluieren. Dabei berufen wir uns auf das folgende Grundverständnis: Jeder individuelle Förderplan hat die Aufgabe, zentrale Informationen über die Schülerin oder den Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammenzustellen, Entwicklungsziele zu beschreiben und differenzierte Maßnahmen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Die einzelnen Ziele des Förderplans sollen konkret, im geplanten Zeitraum erreichbar und überprüfbar for-muliert sein und gewinnbringend, im Unterricht flexibel umgesetzt werden. […] Da individuelle Förderung jedoch dem Auf- und Ausbau von Kompetenzen dienen soll, gilt es individuelle Lernvoraussetzungen an curriculare Grundlagen des jeweiligen Fachs anzubinden.

Die Erstellung gliedert sich in folgende fünf Phasen:

Phase 1: Beobachtung des Ist-Standes

Zwei Mal jährlich (Herbst & Frühjahr) findet die Phase der Bestandsaufnahme statt. In dieser zweiwöchigen Phase findet während des Unterrichtstages eine strukturierte Beobachtung jeder einzelnen Schülerin und jeden einzelnen Schülers statt. Beobachtende Personen sind alle in der Klasse tätigen Lehrkräfte und evtl. weiteres vorhandenes Person (bspw. Integrationshelfer*innen, Bundesfreiwilligendienstleistende, Praktikant*innen, Schulsozialarbeiter*in).

Grundlage für die strukturierte Beobachtung ist ein Beobachtungsbogen, der folgende Bereiche in den Blick nimmt:


Förderbereich
Anzahl Items
Lern- und Arbeitsverhalten 25
Kommunikation 13
kognitive Fähigkeiten 12
Wahrnehmung* 6
Motorik* 5
Soziales Handeln 18
Emotionen 21
Konfliktverhalten 11
Regelverhalten 8
delinquentes Verhalten 4
Erscheinungsbild 4
Berufsorientierung* 8
weitere Beobachtungen 13
Gesamtzahl Items 148


Mit * gekennzeichnete Bereiche können ggf. ausgelassen werden

Die Einschätzung findet i.d.R. in einer dreistufigen Skala ab. + = trifft zu 0 = trifft teilweise zu (bspw. phasenweise/mit Unterstützung) - = trifft nicht zu

Dieser wird für jede*n Schüler*in angefertigt.

Phase 2: ggf. weiterführende Diagnostik

Auf Grundlage der strukturierten Beobachtung findet ggf. eine anlassbezogene weiterführende Diagnostik statt. Die Auswahl erfolgt in Rücksprache mit den beteiligten Lehrkräften. Dabei steht das gesamte Test-Manuel der Schule zur Verfügung.

Verpflichtende weiterführende Diagnostik: Für Schüler*innen die nach § 15 AO-SF NRW (Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung) gefördert werden, muss bei Neuantrag der Dokumentationsbogen emotionaler und sozialer Kompetenzen (DesK) ausgefüllt und ausgewertet werden.

Phase 3: Erstellung Förderplanung

Auf Grundlage der strukturierten Beobachtung und der ggf. erfolgten weiteren Diagnostik, wird die Förderplanung erstellt. Dabei werden die Elemente der Förderplanung benannt: Ausgangssituation (Ist-Stand), Förderziel und Fördermaßnahme.

Dabei sollten vier konkrete Förderziele und deren dazugehörigen Maßnahmen benannt werden. Dabei können sowohl sonderpädagogische, als auch fachspezifische Schwerpunkte gesetzt wer-den.

Für Schüler*innen, die zieldifferent in einzelnen Fächern unterrichtet werden, muss eine Aussage über ein fachspezifisches Förderziel im Förderplan vermerkt werden.

Die Erstellung endet mit einer Klassenkonferenz.

Phase 4: Besprechung Förderplanung

Der fertige Förderplan wird zunächst mit den Schüler*innen besprochen und die konkreten Förderziele benannt. Im Rahmen des Elternsprechtages wird der Förderplan zudem mit den Eltern und Erziehungsberechtigten besprochen. Die Terminierung des Elternsprechtages erfolgt durch die Schulleitung in Absprache mit den Stufenleitungen. Das Gespräche der Schüler*innen der Klassen 4 kann terminlich abweichen und im Rahmen des Übergangsgesprächs Klasse 4/5 stattfinden. Alle beteiligten Personen nehmen den Förderplan mit Unterschrift zur Kenntnis.

Phase 5: Information an die Schulleitung

Um mit der Schulleitung regelmäßig über die jeweilige Lerngruppe ins Gespräch zu kommen, findet zwei Mal jährlich eine Klassenfallbesprechung zwischen einem Mitglied der Schulleitung und den jeweiligen Klassenteams statt. Grundlage für dieses Gespräch sind die jeweiligen Förderpläne. Schulleitung nimmt jeden Förderplan mit einem Sichtvermerk zur Kenntnis. Das Gespräch dient zusätzlich zur Qualitätssicherung des Förderplanprozesses.