Gremien

Aus Schulprogramm der Roseggerschule
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Organigramm der Roseggerschule

Ebene
Gremien
Leitungsebene
Strategieebene
Konzeptions- und Gestaltungsebene
Umsetzungsebene
  • Stufenteams
  • Klassenteams
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Weiteres Personal
Beteiligungsebene (ebenenübergreifend)

Stufenleitung (Erweiterte Schulleitung)

Die Roseggerschule ist in drei Stufen organisiert. Die Unterstufe umfasst die Klassen 1- 4, die Mittelstufe die Klassen 5- 7 und die Oberstufe die Klassen 8-10. Diese Struktur ist auch im Gebäude wieder zu finden. So haben die Stufen jeweils voneinander abgegrenzte Bereiche bzw. befinden sich die Parallelkassen möglichst in unmittelbarer Nähe zueinander. Außerdem sind die Pausenhöfe getrennt. Die Unter- und Mittelstufe bis Klasse 7 bespielen einen gemeinsamen Pausenhof, während die Klassen 8-10 einen anderen Hof gemeinsam nutzen. Die Stufenleiter*innen sind Ansprechpartner*innen für Stufenideen, individuelle Fragen und Probleme von Schüler*innen und Kolleg*innen der jeweiligen Stufe. Sie koordinieren, organisieren, treiben voran, geben Impulse, motivieren und laden zum gemeinsamen Arbeiten ein.

Zusammensetzung der Stufenleitungen

Die Stufenleiter*innen sind zunächst ebenso Teil des Kollegiums und Sonderpädagog*innen. Des Weiteren gehören sie zur erweiterten Schulleitung und sind aktiv in die anfallenden Aufgaben eingebunden. Sie gehören jeweils einer der drei Stufen (Unter- Mittel- und Oberstufe) an. Ihre vordringlichste Aufgabe ist es, die Interessen ihrer jeweiligen Stufe zu steuern, zu begleiten und zu vertreten, diese Interessen im Gesamtsystem abzuwägen und – in Absprache mit der Schulleitung – systemrelevante Entscheidungen mit der jeweiligen Stufenkonferenz zu fällen.

Rolle

Die Stufenleiter*innen sind gleichzeitig Kolleg*innen und Leitung einer Stufe und bedienen deshalb zwei Rollen. Sie stehen im ständigen Austausch untereinander und mit der Schulleitung und können sich bei Schwierigkeiten dort Unterstützung holen. Grundsätzlich sollte immer wieder überdacht werden, ob Aufgaben auch an andere Gremien (Schulleitung, Lehrer*innenrat, …) weitergegeben werden können.

Aufgabenbereiche

Stufenkonferenzen

Die Stufenleiter*innen planen und leiten die Stufenkonferenzen. Sie erhalten durch Schulleitung einen detaillierten Überblick über die bevorstehenden Termine und Aufgaben. Sie bringen neue Ideen mit ein, nehmen Anregungen aus dem Kollegium auf, steuern und filtern diese. Sie können Aufgaben delegieren im Rahmen der Geschäftsordnung. Anregungen, Absprachen sowie Beschlüsse aus den Stufenkonferenzen werden dann in der Gesamtkonferenz wiedergegeben und ggf. besprochen.

Ideen/Perspektiven entwickeln und Entscheidungen treffen

Die Stufenleiter*innen sind darum bemüht, die ihnen zugeteilte Stufe bestmöglich zu vertreten. Sie entwickeln neue Impulse zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Förderung der Schüler*innen zu möglichst optimalen Bedingungen im Alltag und treiben eine Umsetzung voran. Die Stufenleiter*innen bekommen durch die Absprache mit der Schulleitung die Möglichkeit der Erprobung konkreter Vorschläge und Ideen. Sie werden bei allen wichtigen Veränderungen und Entscheidungen, die die jeweilige Stufe betreffen oder tangieren, informiert und angehört. Die Schulleitung arbeitet eng mit den Stufenleiter*innen zusammen, damit wichtige Entscheidungen bestmöglich transportiert und eine größtmögliche Transparenz hergestellt werden kann.

Konzepte und Weiterentwicklung

Vor dem Hintergrund der stetigen Qualitätsentwicklung sind die Stufenleiter*innen maßgeblich an der Entwicklung, Erstellung, Bearbeitung, Organisation und Weiterentwicklung von Konzepten beteiligt und verantwortlich. Sie treiben Arbeitsprozesse voran und koordinieren Termine.

Schulinterne und –externe Aufgaben

Die Stufenleiter*innen sind an vielen schulinternen Prozessen beteiligt. Sie können in der Rolle als Stufenleitung bei Eltern- und Schülergesprächen eingebunden werden. Bei Neueinschulungen oder Umschulungen wird die jeweilige Stufenleitung von Schulleitung in den Klassenfindungsprozess eingebunden. Außerdem arbeiten sie aktiv mit an der Kooperation mit außerschulischen Institutionen, wie Polizei, Schulpsychologischem Dienst, Universitäten oder der Teilnahme an externen Ausschüssen.

Zusammenarbeit mit der Schulleitung

Zusammenarbeit mit der Schulleitung Die Stufenleiter*innen arbeiten eng mit der Schulleitung zusammen, um alle schulischen Prozesse bestmöglich steuern und voranbringen zu können. Hierzu ist es unerlässlich, dass es eine Rollenklarheit, Verlässlichkeit, Vertrautheit und konstruktive Kritikfähigkeit als Grundlage aller kommunikativer Prozesse gibt. Die Stufenleiter*innen berichten der Schulleitung über Neuigkeiten, Erfolge, Schwierigkeiten, Fragen, etc. in den Stufen. Sie haben ein Mitspracherecht bei Entscheidungen über die personelle Besetzung bei Projekten, Klassenbildung, etc.

Austausch

Um einen bestmöglichen Austausch herzustellen, trifft sich die Schulleitung mit den Stufenleiter*innen 1x wöchentlich zu einem mehrstündigen Meeting. In diesem geht es stets um aktuelle Entwicklungen, den Austausch zu laufenden Projekten, die Schilderung aktueller Problemlagen und die mögliche Planung weiterer Schritte. Es finden außerdem regelmäßig gemeinsame Treffen mit der Steuergruppe statt, um Schulentwicklungsprojekte mit den Interessen der jeweiligen Stufen gut abzugleichen und entsprechend berücksichtigen zu können. Bei Abwesenheit der Schulleitung vertreten die Stufenleiter*innen abwechselnd die Schulleitung. Sie sind dann ansprechbar für alle Kolleg*innen und versuchen akute Fragen und Probleme im Sinne der Schule zu lösen. Langfristige Entscheidungen werden an die Schulleitung weitergegeben.

Vertretung

Vertretung Für jede/-n Stufenleiter*in wird eine Vertretung festgelegt. Dies wird gemeinsam von allen Stufenleiter*innen und der Schulleitung bestimmt.

Evaluation und Beratung

In regelmäßigen Abständen findet eine externe Supervision mit Stufenleiter*innen und Schulleitung statt.

Steuergruppe

Aufgaben und Arbeit der Steuergruppe

Die Steuergruppe ist das zentrale Schulentwicklungsgremium der Roseggerschule. Sie koordiniert die Leitbild- und Schulprogrammentwicklung. In diesem Zusammenhang organisiert und moderiert sie die kontinuierliche Weiterarbeit hinsichtlich der Qualitätsentwicklung insgesamt.

Dabei kommt zunächst der Evaluation der schulischen Arbeit eine große Bedeutung zu. Die Steuergruppe ist verantwortlich für die Einleitung und Durchführung einer gemeinsamen Bestandsaufnahme, in der Stärken und Schwächen identifiziert werden, um daraus entsprechende Entwicklungsziele abzuleiten. Sie entwickelt dazu Evaluationsinstrumente und unterstützt das Kollegium bei der Anwendung. Neben dieser schulinternen Evaluation erfolgt regelmäßig eine externe Evaluation durch die Qualitätsanalyse. Gemeinsam mit dem oder der Fortbildungsbeauftragten koordiniert und priorisiert die Steuergruppe den ermittelten Qualifizierungsbedarf und plant konkrete Fortbildungsmaßnahmen. Wie diese Schritte genau geschehen, ist im Fortbildungskonzept festgelegt.

Besondere Beachtung erhalten im Schulentwicklungsprozess gemäß dem Erlass zur Schulprogrammarbeit die Felder Unterricht und Erziehung unter Einbeziehung des Prinzips der umfassenden Förderung aller Schülerinnen und Schüler.

Ferner fördert die Steuergruppe durch ihre Arbeit den Erfahrungsaustausch innerhalb und zwischen einzelnen Arbeits- und Projektgruppen der Schule und stellt die Information aller am Schulentwicklungsprozess Beteiligten auf den verschiedenen Ebenen (vgl. Organigramm) sicher. Dies geschieht vornehmlich in der Gesamtkonferenz, in deren Tagesordnung der Punkt „Bericht der Steuergruppe“ fest verankert ist. Die Information der Schülerschaft erfolgt über die SV-Verbindungslehrkraft, die der Elternpflegschaft und der Schulkonferenz über die Schulleitung. Die Steuergruppe tagt in der Regel im 14-täglichen Rhythmus. Jede Sitzung wird durch ein Mitglied vorbereitet und moderiert. Der- oder Diejenige lädt auch zu der entsprechenden Sitzung ein. Zudem finden schuljahresbezogen einzelne ganztägige Arbeitstreffen statt, teilweise gemeinsam mit den Stufenleitungen. Hier werden vor allem Eckpunkte der langfristigen Schulentwicklung festgelegt.

Zusammensetzung der Steuergruppe

Die Steuergruppe besteht aus der Schulleitung und vier von der Gesamtkonferenz gewählten Lehrerinnen und Lehrern. Jeweils zwei davon werden für jeweils zwei Jahre gewählt, wobei die Wahlperioden überlappen. Dadurch soll eine größtmögliche Kontinuität der Arbeit sichergestellt werden. Außerdem wird angestrebt, dass eine Stufen- und Altersdurchmischung gegeben ist.

Prozessdokumentation

Jede Sitzung der Steuergruppe wird durch ein gewähltes Mitglied protokolliert. Diese Protokolle werden zeitnah in der pädagogischen Cloud der Roseggerschule veröffentlicht. Bei Bedarf erstellt die Steuergruppe zudem spezifische Projektpläne. Die Qualifizierungsbedarfe und darauf bezogenen Maßnahmen werden gemeinsam mit dem oder der Fortbildungsbeauftragten in der Fortbildungsplanung festgehalten.

Lehrerrat

Der Lehrerrat an der Roseggerschule setzt sich aus vier ordentlichen Mitgliedern zusammen, die für einen Zeitraum von 4 Jahren durch das Lehrerkollegium gewählt werden. Die Aufgaben des Gremiums sind im Schulgesetz § 69, sowie im Personalvertretungsgesetz beschrieben. Es geht grundsätzlich darum, die Schulleitung in Angelegenheiten der Lehrkräfte zu beraten und auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten zu vermitteln. Die Schulleitung wiederum unterrichtet den Lehrerrat über Personalangelegenheiten und hört diesen an. Der Austausch zwischen der Schulleitung und dem Lehrerrat erfolgt in regelmäßigen zeitlichen Abständen und beruht auf Transparenz und Vertrauen. Einmal im Schuljahr berichtet der Lehrerrat in einer Lehrerkonferenz über seine Tätigkeiten.

Darüber hinaus hat sich der Lehrerrat der Roseggerschule zur Aufgabe gemacht, das soziale Miteinander der Kolleginnen und Kollegen durch verschiedene Aktionen im Schuljahr zu stärken und die Gemeinschaft zu fördern.

Gleichstellungsbeauftragte