Individuelle Förderung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Schulprogramm der Roseggerschule
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Ein wesentlicher Aspekt sonderpädagogischen Handelns ist eine auf Beobachtungen und Diagnostik aufbauende, passgenaue individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen. Im Rahmen des ETEP-Konzepts stehen dazu der „Entwicklungspädagogische Lernziel Diagnose Bogen“ (ELDiB) als Einschätzungsinstrument und der daraus abgeleitete „Individuelle Entwicklungsplan“ (IEP) für jede Schülerin und jeden Schüler zur Verfügung.
Die Förderplanung verfolgt das Ziel den Rahmen für die schulische sonderpädagogische Förderung festzulegen und diesen regelmäßig zu evaluieren. Dabei berufen wir uns auf das folgende Grundverständnis:
Jeder individuelle Förderplan hat die Aufgabe, zentrale Informationen über die Schülerin oder den Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammenzustellen, Entwicklungsziele zu beschreiben und differenzierte Maßnahmen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Die einzelnen Ziele des Förderplans sollen konkret, im geplanten Zeitraum erreichbar und überprüfbar for-muliert sein und gewinnbringend, im Unterricht flexibel umgesetzt werden. […] Da individuelle Förderung jedoch dem Auf- und Ausbau von Kompetenzen dienen soll, gilt es individuelle Lernvoraussetzungen an curriculare Grundlagen des jeweiligen Fachs anzubinden.


==Der ELDiB==
Die Erstellung gliedert sich in folgende fünf Phasen:
An der Roseggerschule werden alle Schülerinnen und Schüler mindestens zweimal pro Schuljahr mit dem ELDiB für pädagogische Fachkräfte (Standard-ELDiB) eingeschätzt. Er umfasst 171 Items zu den vier grundlegenden Kompetenzbereichen der Entwicklung: Verhalten, Kommunikation, Sozialisation und Kognition. Dem ETEP-Konzept entsprechend sind diese Items den fünf Entwicklungsstufen zugeordnet. Sie beziehen sich dabei jeweils auf prägnante, aufeinander aufbauende Schritte in der altersentsprechenden Entwicklung eines Kindes.
===Phase 1: Beobachtung des Ist-Standes===
Eingeschätzt wird, ob ein Kind diesen Entwicklungsschritt bereits vollzogen hat (weiß), ob diese Fähigkeit in Ansätzen oder  noch gar nicht vorhanden ist (dunkelgrau). Treten die ersten Items auf, bei denen die beschriebenen Fähigkeiten nur in Ansätzen vorhanden sind, werden diese entsprechend hellgrau auf dem ELDiB markiert und als Grundlage der Förderziele behandelt. Das sind zu jedem Bereich zwei bis drei Items. Weitere Fähigkeiten, auch wenn sie bereits vorhanden sind, werden dunkelgrau markiert und erst zu einem späteren Zeitpunkt zum Ziel. 


==Diagnostikwoche==
Zwei Mal jährlich (Herbst & Frühjahr) findet die Phase der Bestandsaufnahme statt. In dieser zwei-wöchigen Phase findet während des Unterrichtstages eine strukturierte Beobachtung jeder einzel-nen Schülerin und jeden einzelnen Schülers statt. Beobachtende Personen sind alle in der Klasse tätigen Lehrkräfte und evtl. weiteres vorhandenes Person (bspw. Integrationshelfer*innen, Bun-desfreiwilligendienstleistende, Praktikant*innen, Schulsozialarbeiter*in).
Die Einschätzung mit dem ELDiB ist zeitaufwendig und sollte von mindestens zwei pädagogischen Fachkräften gemeinsam durchgeführt werden, um eine möglichst objektive Einschätzung gewährleisten zu können.
Daher hat sich das Kollegium entschieden  , zweimal jährlich die Einschätzung und die daraus folgende Entwicklung der Förderziele im Rahmen einer Diagnostikwoche durchzuführen. Sie findet im ersten Schulhalbjahr vor den Herbstferien und im zweiten Schulhalbjahr vor den Osterferien statt. Dabei werden die ELDiBs in Zweierteams gekreuzt und Zielformulierungen entwickelt, die dann, soweit möglich, gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern festgelegt und  in den IEPs festgehalten werden.
Weiterhin können und sollen einzelne ELDiBs und IEPs bei aktuellen Anlässen (neu auftretende Problematik, Klassenkonferenz, Umschulung…) geändert werden.
Durch die regelmäßigen Einschätzungen und die entsprechende Weiterentwicklung der Förderpläne ist die Evaluation der Förderplanarbeit in Hinsicht auf die Wirksamkeit der gewählten individuellen Ziele automatisch gesichert.


==Die IEPs==
Grundlage für die strukturierte Beobachtung ist ein Beobachtungsbogen, der folgende Bereiche in den Blick nimmt:
Im Individuellen Entwicklungsplan werden die Förderziele der Schülerinnen und Schüler festgehalten. Diese werden, wie beschrieben, aus dem ELDiB abgeleitet  . 
Die aktuellen IEPs sind, wie der ELDiB, in den Schülerakten einzusehen.
Es enthält einen ausführlicheren und fortzuschreibenden Berichtsteil, „Förderplanbezogene Hintergrundinformationen“ sowie, zusätzlich zu den im ELDiB verankerten Zielen, die Möglichkeit, gesonderte Zielvereinbarungen mit den Schülerinnen und Schülern zu treffen.
Im Bereich der Unterstufe geschieht die Einschätzung des Bereichs Kognition bei einigen Schülerinnen und Schülern alternativ mit dem „Schulleistungsraster“, einem aus den Kompetenzrastern der Unterrichtsfächer erarbeiteten Katalog.


==Förderplanarbeit==
Förderbereich Anzahl Items
Die Förderplanarbeit ist Teil des sonderpädagogischen Handelns und findet sich an den Bedürfnissen der jeweiligen Schülerinnen und Schüler orientiert im unterrichtlichen Handeln wieder. Dabei steht auch die Förderung der Fremd- und Selbstwahrnehmung, sowie der Reflexionsfähigkeit im Mittelpunkt.
Lern- und Arbeitsverhalten 25
Eine wichtige Rolle nehmen die Ziele in Unterrichtsstunden ein, die sich am Entwicklungspädagogischen Unterricht (EPU) orientieren. Im Stundenplan eingeplant ist mindestens eine Doppelstunde EPU.   In der Regel sind diese Stunden doppelt mit Lehrkräften besetzt. Unterricht ist jedoch grundsätzlich so gestaltet, dass die Lernprozesse auch sozial-emotionale Fähigkeiten fördern und die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, ihre Ziele zu trainieren.
Kommunikation 13
Die Förderziele und die Förderplanarbeit werden an Eltern- und Schülersprechtagen thematisiert und, wenn nötig, angepasst. Eine Unterstützung durch die Eltern ist hilfreich. Notwendig ist, die Schülerinnen und Schüler so weit wie möglich in den Prozess einzubinden. Nur wenn sie mitarbeiten, sich die Ziele zu eigen machen, können nachhaltige Verhaltensänderungen bewirkt werden.
kognitive Fähigkeiten 12
Auf den Zeugnissen orientiert sich die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens ebenfalls an den Förderzielen.
Wahrnehmung* 6
Motorik* 5
Soziales Handeln 18
Emotionen 21
Konfliktverhalten 11
Regelverhalten 8
delinquentes Verhalten 4
Erscheinungsbild 4
Berufsorientierung* 8
weitere Beobachtungen 13
Gesamtzahl Items 148
Mit * gekennzeichnete Bereiche können ggf. ausgelassen werden
 
Die Einschätzung findet i.d.R. in einer dreistufigen Skala ab.
+ = trifft zu
0 = trifft teilweise zu (bspw. phasenweise/mit Unterstützung)
- = trifft nicht zu
 
Dieser wird für jede*n Schüler*in angefertigt.
 
===Phase 2: ggf. weiterführende Diagnostik===
 
Auf Grundlage der strukturierten Beobachtung findet ggf. eine anlassbezogene weiterführende Diagnostik statt. Die Auswahl erfolgt in Rücksprache mit den beteiligten Lehrkräften.
Dabei steht das gesamte Test-Manuel der Schule zur Verfügung.
 
Verpflichtende weiterführende Diagnostik:
Für Schüler*innen die nach § 15 AO-SF NRW (Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehin-derung) gefördert werden, muss bei Neuantrag der Dokumentationsbogen emotionaler und sozia-ler Kompetenzen (DesK) ausgefüllt und ausgewertet werden.
 
===Phase 3: Erstellung Förderplanung===
 
Auf Grundlage der strukturierten Beobachtung und der ggf. erfolgten weiteren Diagnostik, wird die Förderplanung erstellt. Dabei werden die Elemente der Förderplanung benannt: Ausgangssituation (Ist-Stand), Förderziel und Fördermaßnahme.
 
Dabei sollten vier konkrete Förderziele und deren dazugehörigen Maßnahmen benannt werden. Dabei können sowohl sonderpädagogische, als auch fachspezifische Schwerpunkte gesetzt wer-den.
 
Für Schüler*innen, die zieldifferent in einzelnen Fächern unterrichtet werden, muss eine Aussage über ein fachspezifisches Förderziel im Förderplan vermerkt werden.
 
Die Erstellung endet mit einer Klassenkonferenz.
 
===Phase 4: Besprechung Förderplanung===
 
Der fertige Förderplan wird zunächst mit den Schüler*innen besprochen und die konkreten För-derziele benannt. Im Rahmen des Elternsprechtages wird der Förderplan zudem mit den Eltern und Erziehungsberechtigten besprochen. Die Terminierung des Elternsprechtages erfolgt durch die Schulleitung in Absprache mit den Stufenleitungen.
Das Gespräche der Schüler*innen der Klassen 4 kann terminlich abweichen und im Rahmen des Übergangsgesprächs Klasse 4/5 stattfinden.
Alle beteiligten Personen nehmen den Förderplan mit Unterschrift zur Kenntnis.
 
===Phase 5: Information an die Schulleitung===
 
Um mit der Schulleitung regelmäßig über die jeweilige Lerngruppe ins Gespräch zu kommen, findet zwei Mal jährlich eine Klassenfallbesprechung zwischen einem Mitglied der Schulleitung und den jeweiligen Klassenteams statt. Grundlage für dieses Gespräch sind die jeweiligen Förderpläne.
Schulleitung nimmt jeden Förderplan mit einem Sichtvermerk zur Kenntnis.
Das Gespräch dient zusätzlich zur Qualitätssicherung des Förderplanprozesses.

Version vom 9. August 2022, 20:47 Uhr

Die Förderplanung verfolgt das Ziel den Rahmen für die schulische sonderpädagogische Förderung festzulegen und diesen regelmäßig zu evaluieren. Dabei berufen wir uns auf das folgende Grundverständnis: Jeder individuelle Förderplan hat die Aufgabe, zentrale Informationen über die Schülerin oder den Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammenzustellen, Entwicklungsziele zu beschreiben und differenzierte Maßnahmen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Die einzelnen Ziele des Förderplans sollen konkret, im geplanten Zeitraum erreichbar und überprüfbar for-muliert sein und gewinnbringend, im Unterricht flexibel umgesetzt werden. […] Da individuelle Förderung jedoch dem Auf- und Ausbau von Kompetenzen dienen soll, gilt es individuelle Lernvoraussetzungen an curriculare Grundlagen des jeweiligen Fachs anzubinden.

Die Erstellung gliedert sich in folgende fünf Phasen:

Phase 1: Beobachtung des Ist-Standes

Zwei Mal jährlich (Herbst & Frühjahr) findet die Phase der Bestandsaufnahme statt. In dieser zwei-wöchigen Phase findet während des Unterrichtstages eine strukturierte Beobachtung jeder einzel-nen Schülerin und jeden einzelnen Schülers statt. Beobachtende Personen sind alle in der Klasse tätigen Lehrkräfte und evtl. weiteres vorhandenes Person (bspw. Integrationshelfer*innen, Bun-desfreiwilligendienstleistende, Praktikant*innen, Schulsozialarbeiter*in).

Grundlage für die strukturierte Beobachtung ist ein Beobachtungsbogen, der folgende Bereiche in den Blick nimmt:

Förderbereich Anzahl Items Lern- und Arbeitsverhalten 25 Kommunikation 13 kognitive Fähigkeiten 12 Wahrnehmung* 6 Motorik* 5 Soziales Handeln 18 Emotionen 21 Konfliktverhalten 11 Regelverhalten 8 delinquentes Verhalten 4 Erscheinungsbild 4 Berufsorientierung* 8 weitere Beobachtungen 13 Gesamtzahl Items 148 Mit * gekennzeichnete Bereiche können ggf. ausgelassen werden

Die Einschätzung findet i.d.R. in einer dreistufigen Skala ab. + = trifft zu 0 = trifft teilweise zu (bspw. phasenweise/mit Unterstützung) - = trifft nicht zu

Dieser wird für jede*n Schüler*in angefertigt.

Phase 2: ggf. weiterführende Diagnostik

Auf Grundlage der strukturierten Beobachtung findet ggf. eine anlassbezogene weiterführende Diagnostik statt. Die Auswahl erfolgt in Rücksprache mit den beteiligten Lehrkräften. Dabei steht das gesamte Test-Manuel der Schule zur Verfügung.

Verpflichtende weiterführende Diagnostik: Für Schüler*innen die nach § 15 AO-SF NRW (Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehin-derung) gefördert werden, muss bei Neuantrag der Dokumentationsbogen emotionaler und sozia-ler Kompetenzen (DesK) ausgefüllt und ausgewertet werden.

Phase 3: Erstellung Förderplanung

Auf Grundlage der strukturierten Beobachtung und der ggf. erfolgten weiteren Diagnostik, wird die Förderplanung erstellt. Dabei werden die Elemente der Förderplanung benannt: Ausgangssituation (Ist-Stand), Förderziel und Fördermaßnahme.

Dabei sollten vier konkrete Förderziele und deren dazugehörigen Maßnahmen benannt werden. Dabei können sowohl sonderpädagogische, als auch fachspezifische Schwerpunkte gesetzt wer-den.

Für Schüler*innen, die zieldifferent in einzelnen Fächern unterrichtet werden, muss eine Aussage über ein fachspezifisches Förderziel im Förderplan vermerkt werden.

Die Erstellung endet mit einer Klassenkonferenz.

Phase 4: Besprechung Förderplanung

Der fertige Förderplan wird zunächst mit den Schüler*innen besprochen und die konkreten För-derziele benannt. Im Rahmen des Elternsprechtages wird der Förderplan zudem mit den Eltern und Erziehungsberechtigten besprochen. Die Terminierung des Elternsprechtages erfolgt durch die Schulleitung in Absprache mit den Stufenleitungen. Das Gespräche der Schüler*innen der Klassen 4 kann terminlich abweichen und im Rahmen des Übergangsgesprächs Klasse 4/5 stattfinden. Alle beteiligten Personen nehmen den Förderplan mit Unterschrift zur Kenntnis.

Phase 5: Information an die Schulleitung

Um mit der Schulleitung regelmäßig über die jeweilige Lerngruppe ins Gespräch zu kommen, findet zwei Mal jährlich eine Klassenfallbesprechung zwischen einem Mitglied der Schulleitung und den jeweiligen Klassenteams statt. Grundlage für dieses Gespräch sind die jeweiligen Förderpläne. Schulleitung nimmt jeden Förderplan mit einem Sichtvermerk zur Kenntnis. Das Gespräch dient zusätzlich zur Qualitätssicherung des Förderplanprozesses.