Prävention

Aus Schulprogramm der Roseggerschule
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Prävention im Rahmen des Kindeswohls

Ein Aspekt der Prävention in den Schulen ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter neben den schulisch-fachlichen Leistungen und der entsprechenden Entwicklung der Kinder auch deren emotionale und soziale Entwicklung betrachten, fördern und unter Umständen auch einzugreifen, wenn es eindeutige Anzeichen dafür gibt, dass dem Kind Unrecht widerfährt, es keinen ausreichenden Schutz hat, sich ängstigt oder die Erziehungsberechtigten des Kindes Hilfe suchen. Aus diesem Grund ist ein ganz bedeutsamer Pfeiler der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern, aber auch mit den Eltern, die Beziehungsarbeit.

Die Lehrerinnen und Lehrer der Roseggerschule verstehen ihren Lehrauftrag umfassend und ganzheitlich. Um gut und sicher wachsen und lernen zu können, ist es unabdingbar, dass auch die seelische Entwicklung eines jeden Kindes in den Blick genommen wird. Hierzu nutzen die Lehrpersonen die Möglichkeit, an einem jeden Unterrichtstag in die Beziehungsarbeit mit den Schülerinnen und Schüler und deren Eltern zu investieren. Denn die beste Prävention von schlechten Vorkommnissen ist die, dass sie nicht geschehen. Dennoch ist es selbstverständlich nicht immer möglich, von jedem Kind drohenden Schaden abzuwenden. Es ist uns aber ein Anliegen, hier einen Schwerpunkt zu setzen und uns gemeinschaftlich dem Wohl der Schülerinnen und Schüler an der Roseggerschule zu verschreiben.

Aus diesem Grund hat die Roseggerschule im eigenen System drei ausgebildete „Insoweit erfahrene Fachkräfte für Kinderschutz“. Deren Aufgabe besteht vor allen Dingen darin, die Lehrpersonen im Verdachtsfall so zu beraten, dass eine schnelle und umfassende Hilfe für das Kind und dessen Familie gewährleistet werden kann, wenn dies notwendig erscheint.

Ausgangslage

Alle Lehrpersonen, aber auch alle „einfachen“ Bürger sind per Gesetz dazu verpflichtet, den Kinderhilfeeinrichtungen (dem Jugendamt oder einer vorgeschalteten Instanz) zu melden, wenn Anhaltspunkte dafür gesehen werden, dass eine Gefährdung eines Kindes vorliegt oder eine Verletzung des Kindeswohls geschehen ist.

Hierfür gibt es die Möglichkeit, der „Insoweit erfahrenen Fachkraft für Kinderschutz“ den Fall anonym/anonymisiert zu melden und gemeinsam nach einem vorgegebenen Schema zur Beratung (Fakten/Vermutungen; Risikofaktoren, Ressourcen, Hypothesenbildung, Beratung und Hilfen zur Entscheidungsfindung) durchzusprechen. Im Anschluss an die Beratung gibt die Fachkraft eine Empfehlung ab.

Grundgedanken

Jedes misshandelte, verwahrloste oder missbrauchte Kind benötigt ca. 7-8 Versuche, in denen es von seinen Erfahrungen berichtet, bevor es ernst genommen oder überhaupt gehört wird. Daher sind folgende Grundgedanken unablässig:

  1. Nicht leugnen, annehmen und positionieren - dies ist die erste Hilfe, die den Kindern widerfahren muss.
  2. Annehmen, dass das Gesagte wahr ist, auch wenn es noch so absurd klingt, dem Kind Verständnis entgegenbringen und sich deutlich auf die Seite des Kindes stellen. Nicht den Menschen aber die Tat verurteilen und deutlich machen, dass das eine verbotene Handlung war, die so hätte nie passieren dürfen.
  3. Das Gegenüber muss als groß, stark und klug wahrgenommen werden. Dies äußert sich für das Kind in der besonnen Handlung, in dem Mut, dem Sprechenden zuzuhören und das Gehörte nicht zu verleugnen.
  4. Neben dem Zuhören, der Zuwendung und der Beratung ist eine andauernde Dokumentation der Auffälligkeiten enorm relevant.
  5. Grundannahme: Das Kind ist immer das Beste was es werden konnte.

Durch die erlittenen Traumata verändert sich die Perspektive des Kindes auf das Leben. Sein gesamtes Weltbild unterscheidet sich von unserem.

Vielfach zeigen misshandelte, verwahrloste und missbrauchte Kinder massivste Verhaltensauffälligkeiten, die die Lehrerinnen und Lehrer, die Erzieherinnen und Erzieher und später auch die Polizei oder Staatsanwaltschaft wiederum sanktionieren müssen. Das kann natürlich im schlimmsten Fall bedeuten, dass wir das Kind für seine erlebten Traumata wiederum bestrafen. Dieses Verhalten, egal wie absurd es scheint, ist für irgendetwas gut oder gut gewesen. Im Zweifelsfall hat es das Überleben des Kindes gesichert. Todesängste sind in ihrem Erleben sehr subjektiv und müssen nicht immer etwas mit dem tatsächlich nahenden Tod zu tun haben. Aber das Gefühl dazu ist echt.

Aufgaben der Kinderschutzfachkraft

  • Mitwirkung bei der Einschätzung
    • des Gefährdungsrisikos
    • ob und inwieweit Sorgeberechtigte einbezogen werden
    • ob und wie das Kind einbezogen wird
    • welchen Hilfen geeignet sind
    • inwieweit angenommene Hilfen ausreichen
  • Einen systemischen Blickwinkel einzunehmen (Ressourcen/ Schutzfaktoren als auch Risikofaktoren herausarbeiten)
  • Schilderungen zur Kindeswohlgefährdung hinterfragen (Von was genau sprechen wir? Was wurde von wem beobachtet? Von welchen Zeiträumen sprechen wir?)
  • Keine Übernahme der Fallverantwortung
  • Beachtung der Datenschutzregelungen

Definition Kindeswohl

Definition nach dem Deutschen Kinderschutzbund Kindeswohl meint die Gesamtheit aller Bedingungen, die das Kind für seine gute Entwicklung benötigt:

  • Recht auf Liebe, Anerkennung, Akzeptanz
  • Recht auf Schutz des Lebens und der Gesundheit
  • Recht auf Achtung der Individualität
  • Recht auf Partizipation und Mitbestimmung
  • Recht auf Bildung und altersgerechte Entwicklung

Kinderschutz bedeutet daher stets das Abwägen von Risikofaktoren und Ressourcen.

Es gibt verschiedene Formen der Kindeswohlgefährdung:

  • Körperliche Misshandlung
  • Vernachlässigung
  • Seelische Gewalt
  • Sexueller Missbrauch
  • Häusliche Gewalt (auch indirekt)
  • Selbstverletzendes Verhalten (tun die Eltern alles, um ihr Kind zu schützen und zu unterstützen?)

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in solchem Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.

Hierfür gibt es gewichtige Anhaltspunkte, die stets zu prüfen sind:

  • das Alter des Kindes
  • die Aktualität
  • die Intensität des Auftretens
  • die Häufung des Auftretens
  • die Kumulierung der Aspekte

Zu erkennen sind die Anhaltspunkte u.a. am

  • äußeren Erscheinungsbild
  • dem Verhalten des Kindes
  • dem Verhalten der Erziehungsberechtigten
  • der familiären Situation
  • der persönlichen Situation der Erziehungsberechtigten
  • der Wohnsituation

Kinderschutz verlangt stets, dass Hypothesen gebildet werden. Diese sind nicht richtig oder falsch. Sie helfen dabei, unterschiedliche Blickwinkel einzunehmen.

Der präventive Ansatz soll allen Schülerinnen und Schülern und ihren Familien helfen, dass sich die Kinder gut und gesund entwickeln und ihre Potentiale vollständig entfalten können.