Schulbegleitung

Aus Schulprogramm der Roseggerschule
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Die Schulbegleitung ist eine Eingliederungshilfe auf der Grundlage des §35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es handelt sich dabei um eine individuelle Unterstützung eines Kindes, das einen deutlich erhöhten Förderbedarf hat. Ziel der Eingliederungshilfe durch Unterstützung eines Schulbegleiters ist es, eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass dem Kind der Besuch in der Schule ermöglicht wird, welcher seinem vorhandenen Entwicklungspotential entspricht bzw. sich positiv darauf auswirken kann.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Sorgeberechtigten der Kinder. Ein Antrag auf Eingliederungshilfe kann beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Bei der Antragstellung unterstützen die Klassenleitung und der Schulsozialarbeiter die Erziehungsberechtigten.

Die Aufgaben des Schulbegleiters bestehen darin, dem Kind Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, es darin zu unterstützen, seine Stärken auszubauen und durch gezielte Förderung eine positive Veränderung der durch die Entwicklungsverzögerung vorhandenen Schwächen zu erreichen. Obwohl der Schulbegleiter aufgrund seines Auftrages einem einzelnen Kind zugewiesen wird, ist er als Erwachsener im Klassenraum Teil des Teams mit einer eigenen Rolle. Die unterrichtende Lehrkraft bindet den Schulbegleiter mit dem zu betreuenden Kind in den Unterricht mit ein. Der Schulbegleiter sitzt in der Regel beim Kind und unterstützt es bei den anstehenden Aufgaben, z.B. durch die Strukturierung seines Arbeitsplatzes, durch individuelle Aufgaben oder durch eine zeitliche Orientierung, möglichst ohne es von den anderen Kindern zu separieren. Um sowohl das Kind zu fördern als auch in die Klasse zu integrieren, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit besonders wichtig. In regelmäßigen Besprechungen erhält der Lehrer wichtige Rückmeldungen durch den Schulbegleiter und umgekehrt. Beide beraten sich gemeinsam über individuelle Wege der Förderung.

Tätigkeitsbereiche eines Schulbegleiters sind zum Beispiel:

  • Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern über die inhaltliche Förderung, z.B. Strukturen schaffen, Abläufe ordnen, aber auch Übungsaufgaben
  • Förderung des Kindes in der Klasse oder auch zeitweise in anderen Räumen nach Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer
  • ggf. lebenspraktisches Training, z.B. in der Hauswirtschaft
  • Übergänge erleichtern, z.B. vom Bus zur Schule, in die OGS
  • Unterstützung in der Pausengestaltung
  • Teilnahme an Elterngesprächen
  • gemeinsame Zeugnis- und Förderplanung
  • Schnittstelle sein, z.B. zur Tagesgruppe, Eltern

Da die Bedarfe der Kinder sehr unterschiedlich sind, sind auch die täglichen Abläufe äußerst individuell. Einen typischen Arbeitsablauf gibt es nicht. Je nach Bedarf des Kindes ist es auch möglich, dass die Eingliederungshilfe zusätzlich auch am Nachmittag in der OGS stattfindet.



Stand: Jan 2020. Beschlussfassung Schulkonferenz: offen

Einordnung ist das Qualitätstableau NRW