Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit hat das Ziel, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten und sie bei der Lösung von persönlichen und sozialen Problemen zu unterstützen. Die Schulsozialarbeit hilft mit, die vielschichtigen Probleme an der Schule möglichst ganzheitlich zu bewältigen. In sozialen Problemsituationen, welche das Erfüllen des pädagogischen Kernauftrags der Lehrerschaft behindern, trägt die Schulsozialarbeit zur Entlastung bei. Zudem begleitet sie den Entwicklungsprozess der Kinder und Jugendlichen. Sie soll bei dem Erwerb von Kompetenzen und Lösungen von persönlichen und sozialen Problemen helfen.
Vier Grundprinzipien bestimmen die Abläufe der Schulsozialarbeit:
- Niederschwelligkeit: Der Zugang zum Beratungsangebot soll einfach und unkompliziert sein. Die Schulsozialarbeit ist direkt im Schulgebäude präsent und stellt keinerlei Vorbedingungen für die Kontaktaufnahme.
- Ressourcenorientierung: Die Beratung basiert auf dem Grundsatz, die vorhandenen Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen zu fördern und weiterzuentwickeln.
- Freiwilligkeit: Die Kinder und Jugendlichen entscheiden aus eigener Motivation über eine Kontaktaufnahme.
- Vertraulichkeit: Die Schulsozialarbeit untersteht der Schweigepflicht. Wenn zur Problemlösung Dritte involviert werden sollten, erfolgt dies nur im Einverständnis der Schülerin oder des Schülers. Die Schweigepflicht entfällt in akuten Gefährdungssituationen.
Schulsozialarbeit ist ein kontinuierliches Angebot der Jugendhilfe in der Schule. Die Hauptziele sind dabei:
- gemeinsam mit der Schule das Kindeswohl im Blick zu haben
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler
- Mitwirkung an der Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen
- Abbau von Bildungsbenachteiligung
Arbeitsschwerpunkte der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist vielfältig. Folgende Schwerpunkte können in der Arbeit ausgemacht werden:
Arbeit mit dem Kind
Ein Schwerpunkt der Schulsozialarbeit an der Förderschule ist die Arbeit mit dem Kind. Schulsozialarbeit sieht sich hierbei nicht vorrangig als „Feuerwehr“, die nur hinzugerufen wird, wenn Probleme sichtbar werden. Die vorbeugende Arbeit vor Ort hat einen hohen Stellenwert. Schulsozialarbeit ist nicht in die übliche Leistungsforderung und -bewertung eingebunden. Somit hat sie die Möglichkeit, offenere und individuellere Beziehungen zu den Schülerinnen und Schülern aufzubauen. Dazu hat die Schulsozialarbeit folgende Angebote für die Schülerinnen und Schüler:
- Schülersprechstunde (Gesprächstermine nach Vereinbarung)
Die Schülersprechstunde ist ein wesentlicher Bestandteil der sozialpädagogischen Arbeit. Dort können alle Themen, die Kinder und Jugendliche beschäftigen, angesprochen werden. Die Probleme können sehr unterschiedlich sein (z.B. Konflikt mit Lehrern, Konflikt mit Mitschülern, Mobbing, Einsamkeit, Verwahrlosung, allgemein Probleme mit den Eltern etc.). Ziel des Gesprächstermins ist es, den Schülerinnen und Schülern einen geschützten Raum zu bieten, wo sie ihre Sorgen loszuwerden können. Die Schülerinnen und Schüler werden so ernst genommen und motiviert, über Probleme zu reden, gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln und umzusetzen. Kommt es im Gespräch dazu, dass über eine Straftat oder Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung gesprochen wird, muss der Schulsozialarbeiter sofort tätig werden. Eine Schweigepflicht besteht dann nicht mehr.
- Kompetenzstärkung
Eine weitere Aufgabe der Schulsozialarbeit ist es, Programme zur Förderung und Weiterentwicklung der emotionalen und sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln oder vorhandene Programme zu nutzen. Dabei sollen möglichst viele Schülerinnen und Schüler erreicht werden.
Zusammenarbeit mit dem Kollegium
Ein zentraler Arbeitsbereich ist die Zusammenarbeit mit dem Kollegium, zu dem neben den Lehrerinnen und Lehrern auch die OGS - Kräfte zählen. Ohne diese Teamarbeit verliert die Arbeit mit und für das Kind an Wirksamkeit.
Arbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten
Es gibt unterschiedliche Ausgangsituationen für ein Gespräch zwischen Eltern / Erziehungsberechtigten und der Schulsozialarbeit: Eltern und Erziehungsberechtigte können aus eigenem Antrieb die Schulsozialarbeit aufsuchen. Die Beweggründe können unterschiedlich sein.
Stand: 27.11.2019. Beschlussfassung Schulkonferenz: offen
Einordnung ist das Qualitätstableau NRW