Fortbildungskonzept

Aus Schulprogramm der Roseggerschule
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Bedeutung und Zielsetzung

Fort- und Weiterbildung haben an der Roseggerschule einen hohen Stellenwert. Dies liegt vor allem in deren besonderer Bedeutung für die Schulentwicklung begründet. Laut §3 des Schulgesetzes legt die Schule die besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen ihrer pädagogischen Arbeit in einem Schulprogramm fest und schreibt es regelmäßig fort. Auf der Grundlage des Schulprogramms überprüft die Schule in regelmäßigen Abständen den Erfolg ihrer Arbeit, plant konkrete Verbesserungsmaßnahmen und führt diese nach einer festgelegten Reihenfolge durch. Daraus erwächst für unsere Schule eine Verpflichtung zur kontinuierlichen Entwicklung und Sicherung der Qualität, die sich auf die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule erstreckt. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich an Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zu beteiligen. Auch der Schulprogrammerlass sieht die Schulentwicklungsplanung als wesentlichen Bestandteil des Schulprogramms. In diesem Rahmen sollen demnach die Elemente Entwicklungsziele, Arbeitsplan, Fortbildungsplanung und Planung der Evaluation Berücksichtigung finden. Die Fortbildungsplanung richtet sich dabei sowohl auf die Handlungsfähigkeit des Einzelnen als auch auf die Qualität und Weiterentwicklung der Schule als Gesamtheit. Sie orientiert sich an den jeweils aktuell im Schulprogramm genannten Entwicklungszielen und unterstützt deren Realisierung. Damit kommt einer zukunfts- und bedarfsorientierten Fortbildungsplanung eine wichtige Rolle in der Schulentwicklung zu. Entsprechend ist auch in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) vorgesehen, dass die Schulleitung auf die Fortbildung der Lehrkräfte hinwirkt. Das vorliegende Fortbildungskonzept bildet den Rahmen für die Planung, Durchführung und Evaluation von Fortbildungen an der Roseggerschule und legt dazu Grundsätze und Vereinbarungen fest. Vorrangiges Ziel ist dabei die Erweiterung fachlicher, didaktischer und erzieherischer Kompetenzen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Entwicklungsziele im Schulprogramm. Eine Übersicht über konkrete Vereinbarungen und Zuständigkeiten findet sich im Anhang des Konzepts (siehe Anhang I). Aufgrund der engen Verflechtung von Fort- und Weiterbildung einerseits und Schulentwicklungsarbeit andererseits ist es erstrebenswert, dass der oder die Fortbildungsbeauftragte Teil der Steuergruppe ist.


Erhebung von Fortbildungsbedürfnissen

Fortbildungsbedürfnisse können für einzelne Lehrkräfte, für Gruppen oder Gremien, für die Leitung und für die Schule als System entstehen. Diese unterschiedlichen Bedürfnisse müssen regelmäßig erhoben werden, um eine passgenaue Schulentwicklungs- und im Weiteren auch Fortbildungsplanung erstellen zu können. Da die Steuergruppe das zentrale Element hinsichtlich der Schulentwicklung darstellt, obliegt es diesem Gremium, die Bedarfserhebung zu koordinieren. Eine Orientierungshilfe bildet in diesem Zusammenhang die „Checkliste Fortbildungsbedarfe“ (Anhang III).

Einerseits kann die Steuergruppe Bedarfserhebungen durch interne oder externe Evaluation (z. B. QA) erreichen. Dazu erstellt sie geeignete Evaluationsinstrumente, setzt diese ein und wertet sie aus. Auch nutzt sie Ergebnisse von Vergleichsarbeiten und Lernstandserhebungen (VERA, LSE 8). Auf dieser Basis entwickelt sie wiederum Ziele und stellt fest, ob für deren Erreichung Fortbildungsmaßnahmen notwendig sein könnten. Andererseits kann sie dem Gesamtkollegium eine Möglichkeit bieten, konkrete Fortbildungswünsche im Rahmen der Gesamtkonferenz mitzuteilen. Dabei können Fortbildungen für Teilgruppen (Stufe, Leitungsteam, Fachkonferenz etc.), das Gesamtkollegium oder individuelle Fortbildungen benannt werden. Mit der Vorstrukturierung durch die Steuergruppe wird die Orientierung an den Leitzielen des Schulprogramms erleichtert. Schließlich sollen immer wiederkehrende Probleme den Unterricht, die Erziehungsarbeit oder das Schulleben insgesamt betreffend, die meist in den Stufenkonferenzen angesprochen werden, über die Stufenleitungen an die Steuergruppe herangetragen werden. Diese kann daran weitere systematische Evaluationen anschließen und wenn nötig Entwicklungsziele ableiten, die dann in der Fortbildungsplanung berücksichtigt werden können. Der ermittelte Bedarf wird dem Kollegium einmal im Schuljahr im Rahmen einer Gesamtkonferenz durch die Steuergruppe vorgestellt.

Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

Das Fortbildungsinventar der Roseggerschule besteht aus

  • dem allgemeinen Fortbildungskatalog der Bezirksregierung Köln
  • dem Fortbildungskatalog Sport der Bezirksregierung Köln
  • dem Fortbildungskatalog des Kompetenzteams des Oberbergischen Kreises
  • Katalogen und Informationen weiterer Veranstalter

Die entsprechenden Kataloge sind online verfügbar. Der oder die Fortbildungsbeauftragte weist jeweils bei Veröffentlichung einmalig gezielt in der Gesamtkonferenz auf diese hin und stellt den Link per Mail allen zur Verfügung. Der überwiegende Teil der weiteren Fortbildungsangebote, die nicht durch die ersten drei Punkte erfasst werden, erreicht die Schule per Mail und wird über den Mailverteiler zeitnah allen Kolleginnen und Kollegen oder ggf. auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch die Schulleitung zur Verfügung gestellt. Einladungen in Papierform werden durch den oder die Fortbildungsbeauftragte(n) im Lehrerzimmer ausgehangen.

Erstellung einer Fortbildungsplanung

Aus den ermittelten Fortbildungsbedürfnissen erstellt die Steuergruppe in Zusammenarbeit mit dem oder der Fortbildungsbeauftragten eine an den Entwicklungszielen des Schulprogramms orientierte Fortbildungsplanung. Dazu nimmt der oder die Fortbildungsbeauftragte im Falle von Bedarfen, die das gesamte Kollegium betreffen, Kontakt zu möglichen Anbietern auf, die die gewünschten Themenschwerpunkte in ihrem Repertoire haben und plant konkrete Fortbildungsangebote. Die Ziele solcher Fortbildungsangebote ergeben sich aus den ermittelten Bedarfen und werden von der Steuergruppe in Kooperation mit dem oder der Fortbildungsbeauftragten in einem Planungsgespräch mit dem etwaigen Anbieter konkretisiert. Eine besondere Rolle spielen dabei auch Überlegungen zur praktischen Umsetzbarkeit der Fortbildungsinhalte. Die Fortbildungsplanung enthält somit konkrete Fortbildungsmaßnahmen, formuliert Zielsetzungen, legt einen Zeitrahmen und Zuständigkeiten fest und beinhaltet eine Kostenübersicht. Die Fortbildungsmittel werden von der Schulleitung verwaltet.

Die Fortbildungsplanung erfolgt außerdem priorisierend und ist durch folgende Grundsätze bedingt:

  • Systembezogene Fortbildungen des gesamten Kollegiums oder von Teilgruppen haben Vorrang vor individuellen Fortbildungsbedarfen.
  • Fortbildungen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder besonderer Anforderungen (Lehrerrat, Sicherheitsbeauftragte etc.) notwendig sind, haben Vorrang vor anderen individuellen Fortbildungen.
  • Darüber hinaus wird berücksichtigt, inwieweit die Fortbildung einen schulischen Bedarf abdeckt, welche Kosten entstehen und wieviel Unterricht ausfällt.

Individuelle Fortbildungsbedarfe und -wünsche, die sich nach Erstellung der Fortbildungsplanung ergeben, müssen bei dem oder der Fortbildungsbeauftragten angemeldet werden. Er oder sie nimmt dazu Stellung und legt den Antrag der Schulleitung vor, die dann darüber entscheidet, ob die Fortbildung besucht werden darf. Grundlage für diese Entscheidung bilden die Kriterien unter a) bis c).

Durchführung von Fortbildungen

Der oder die Fortbildungsbeauftragte sorgt, in Zusammenarbeit mit der Steuergruppe, für die Vorbereitung schulinterner Fortbildungen. In diesem Zusammenhang kümmert er oder sie sich insbesondere um notwendige räumliche und technische Gegebenheiten sowie den zeitlichen Rahmen.

Notwendige kostenpflichtige Materialien, die in Zusammenhang mit einer Fortbildung stehen und eine Relevanz für die schulische Arbeit haben, werden nach Möglichkeit von der Schule angeschafft. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleitung.

Dokumentation und Evaluation von Fortbildungen

Jede Fortbildung wird anhand eines Bogens (siehe Anhang) von jedem Teilnehmer und jeder Teilnehmerin dokumentiert und evaluiert. In diesem Rahmen wird auch der Bezug zum Schulprogramm herausgestellt. Die ausgefüllten Bögen werden bei dem oder der Fortbildungsbeauftragten innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Fortbildung abgegeben. Dieser oder diese sichtet die Bögen, wertet sie aus und archiviert sie. Die Themen, Ziele, Teilnehmer etc. der Fortbildungen werden immer für die letzten drei Jahre in einem entsprechenden Raster (siehe Anhang II) gesammelt dokumentiert. Die Ergebnisse der Auswertung werden der Steuergruppe einmal pro Schuljahr vorgestellt.

Zudem ist in der Agenda der Gesamtkonferenzen der Punkt „Informationen von Fortbildungen und Tagungen“ fest verankert, sodass eine Transparenz für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule auf diesem Wege erreicht wird. Gesamtkonferenzen finden in der Regel einmal im Monat statt.

Darüber hinaus finden an der Roseggerschule mindestens einmal im Schuljahr schulinterne Hospitationen statt. Diese können bei Bedarf auch dem Zweck dienen, die Wirksamkeit bestimmter in Fortbildungen erworbener Kompetenzen im Hinblick auf die Arbeit im System Schule zu evaluieren. Die Steuergruppe formuliert dazu ggf. zweckdienliche Fragestellungen und kümmert sich um die Auswertung der Rohdaten. Die Evaluation dient der Bewertung und stetigen Neuausrichtung der Fortbildungsplanung.

Anlagen

I. Übersicht über Vereinbarungen und Zuständigkeiten

II. Übersicht über Themen der Fortbildungen der letzten drei Jahre

III. Checkliste Fortbildungsbedarfe

IV. Evaluationsbogen



Stand: 27.11.2019. Beschlussfassung Schulkonferenz: 01. April 2019

Einordnung ist das Qualitätstableau NRW:

4.5. Fortbildung und Fortbildungsplanung