Krisenkonzept

Aus Schulprogramm der Roseggerschule
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Wo Schüler und Schülerinnen zusammen leben und lernen, kommt es immer wieder zu Konflikten. Kritische Situationen im pädagogischen Alltag entstehen, wenn Geschehen sich in einem Maße zuspitzen, dass sie schwer beherrschbar werden. Um solche Situationen präventiv zu begegnen bzw. zu entschärfen, arbeitet das Kollegium der Roseggerschule an und mit verschiedenen Maßnahmen zur Krisenintervention.

Die Einführung eines „Konfliktleitfadens“ (Stufenmodell zur gewaltfreien Konfliktklärung und -lösung im Gespräch) dient der Erweiterung von Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Bereits in der Unterstufe werden diese angeleitet, Auseinandersetzungen selbstständig, kommunikativ und gewaltfrei zu lösen.

Viele Konflikte resultieren aus Vorurteilen. Als „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“ wird jährlich in allen Klassen bzw. klassenübergreifend eine Projektwoche durchgeführt, die dazu dient, eine Atmosphäre der Akzeptanz und Toleranz zu schaffen.

Pädagogische Geschlossenheit und Transparenz sind wichtige Bestandteile der Gewaltprävention. In einem verlässlichen System fühlen sich sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrerinnen und Lehrer sicherer und somit wohler. Die enge Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit unterstützt zudem die sonderpädagogische Arbeit der Lehrkräfte.

Durch die Einführung von SEPPEL findet über ein Infoboard ein klassen- und stufenübergreifender Austausch statt. Problematische Situationen oder Schülerkonstellationen können hier von den Lehrerinnen und Lehrern tagesaktuell aufgezeigt werden, sodass der/die Einzelne adäquat reagieren, rückmelden und ggf. intervenieren kann.

Zudem finden sich Klassen zu Partnerklassen zusammen, die räumlich nahe sind. In kritischen Unterrichtssituationen helfen sich die Kolleginnen und Kollegen, die die Schülerinnen und Schüler der Partnerklasse gut kennen, gegenseitig, um Eskalationen vorzubeugen oder zu verhindern.

Seit dem Jahr 2018 verfügt die Roseggerschule zudem über ein Unterstützungssystem. Alle Lehrerinnen und Lehrer sind mit einem Funkgerät ausgestattet, mit dessen Hilfe sie in bestimmte Situationen, bspw. bei selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten, Unterstützung anfordern können.

Im Rahmen der Bestimmungen des Landes NRW verfügt die Roseggerschule über ein Krisenteam, welches in Krisensituationen zusammen kommt.

Unterstützungskonzept Funkgeräte

Ausgangslage

Immer häufiger kommt es dazu, dass Schülerinnen und Schüler ihr Verhalten nicht mehr kontrollieren können und nicht auf Ansprache der jeweils unterrichtenden Lehrperson reagieren. Für die Lehrperson ist es in solchen Situationen häufig schwierig, sich Unterstützung zu holen (bspw. fehlende Doppelbesetzung, fehlender Handyempfang, keine Hand frei zum Telefonieren, etc.). Das Konzept wurde im Zeitraum Mai 2018 bis März 2019 erprobt, evaluiert und auf Grundlage dieser Erfahrungen angepasst.

Zielgedanke

Um Schülerinnen und Schülern, Kolleginnen und Kollegen Hilfestellungen zu geben oder zu schützen, werden alle Kolleginnen und Kollegen mit Funkgeräten ausgestattet. Diese sollen ermöglichen, dass Hilfe da ist, wenn diese benötigt wird. Außerdem wird die pädagogische Geschlossenheit dadurch symbolisiert und gestärkt.

Rahmenbedingungen

  • jede Kollegin/jeder Kollege hat ein personalisiertes Gerät
  • die Geräte werden im eigenen Klassenraum aufgeladen und im Kopierraum gelagert
  • jeden Morgen nehmen die Kolleginnen und Kollegen ihr personalisiertes Gerät mit und tragen dies während des gesamten Schultages greifbar und angeschaltet in der Nähe
  • für Unter- und Mittelstufe gibt es einen Kanal; für die Oberstufe gibt es einen weiteren Kanal
  • wenn ein Funksignal abgesetzt wird, kommen alle verfügbaren (Lehr-)Personen zu der entsprechenden Stelle
  • Ein Funkspruch wird dann abgesetzt, wenn eine Kollegin/ein Kollege alleine in einer Situation Unterstützungbedarf erkennt (bspw. Selbst- und Fremdgefährdung). Diese Entscheidung wird individuell getroffen; dennoch sollte dabei darauf geachtet werden, dass die eigene Autorität gewahrt bleibt.
  • das Konzept wird regelmäßig evaluiert

Anwendung (Klassenraum)

  1. Funkspruch wird abgesetzt (Nennung des entsprechenden Raumes [Name Klassenlehrer*in], z.B.: „Unter-stützung in Klasse Atzor“).
    1. ACHTUNG/WICHTIG
      1. Nennung Name Klassenleitung, nicht die Klassenbezeichnung
      2. langsam und mit möglichst viel Ruhe sprechen
  2. Alle verfügbaren (Lehr-)Personen gehen zu der entsprechenden Klasse.
    1. Wenn ausreichend Unterstützung vorhanden ist, bestätigt die rufende Lehrkraft dies mit einer Durchsage „Unterstützung vorhanden“
    2. Sollten mehr Kolleginnen und Kollegen hinzugezogen werden müssen, so wird auf dem anderen Kanal zusätzliche Unterstützung angefordert.
  3. Im Klassenraum wiederholt die unterrichtende Lehrkraft vor den zugerufenen Kolleginnen und Kollegen die Ansage an die Schülerin/den Schüler. Reagiert die Schülerin/der Schüler nicht, greifen die Kolleginnen und Kollegen unterstützend ein.

Wichtig: Die Leitung in der Situation bleibt immer bei der unterrichtenden Lehrperson. Die Ansage der Lehrperson wird (wenn nötig) von den zugerufenen Kolleginnen und Kollegen ohne Infragestellung durchgesetzt.

Anwendung (Pause)

  1. Aufsichtführende Person trägt Funkgerät bei sich.
  2. Im Unterstützungsfall setzt die Person ein Funkspruch ab.
  3. Alle verfügbaren (Lehr-)Personen gehen (trotz Pause) zu der entsprechenden Stelle
    1. Wenn ausreichend Unterstützung vorhanden ist, bestätigt die rufende Lehrkraft dies mit einer Durchsage „Unterstützung vorhanden“
    2. Sollten mehr Kolleginnen und Kollegen hinzugezogen werden müssen, so wird auf dem anderen Kanal zusätzliche Unterstützung angefordert.
  4. Die aufsichtführende Lehrkraft wiederholt vor den zugerufenen Kolleginnen und Kollegen die Ansage an die Schülerin/den Schüler. Reagiert die Schülerin/der Schüler nicht, greifen die Kollegen unterstützend ein.

Wichtig: Die Leitung in der Situation bleibt immer bei der aufsichtführenden Lehrperson. Die Ansage der Lehrperson wird (wenn nötig) von den zugerufenen Kollegen ohne Infragestellung durchgesetzt.



Stand: 27.11.2019. Beschlussfassung Schulkonferenz: 01. April 2019

Einordnung ist das Qualitätstableau NRW:

3.3 Schulinterne Kooperation und Kommunikation