Oberstufe

Aus Schulprogramm der Roseggerschule
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Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 bilden die Oberstufe der Roseggerschule. Das bestimmende Ziel der Oberstufe ist die Verknüpfung von beruflicher Integration und schulischer Bildung. Eine Vielzahl an Maßnahmen und Projekten sowie die Unterrichtsgestaltung, basierend auf den Grundannahmen des Entwicklungspädagogischen Unterrichts und orientiert an den individuellen Entwicklungszielen der Schülerinnen und Schüler, sollen diese befähigen, den höchstmöglichen individuell erreichbaren Schulabschluss sowie die bestmöglichen Ausbildungschancen zu erlangen.

Berufsorientierung

Die Berufsorientierung ist ein zentrales Thema, das Schülerinnen und Schüler in steigender Intensität während des gesamten Schullebens begleitet. Wir verstehen sie als kontinuierlichen, aufeinander aufbauenden Prozess. Um den Schülerinnen und Schülern einen erfolgreichen Start in ihr Berufsleben nach der Schulentlassung zu ermöglichen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern, der Agentur für Arbeit in Bergisch Gladbach und Bonn/Siegburg, mit Wirtschaftsorganisationen, Unternehmen, Berufsbildenden Schulen, Maßnahmeträgern der Berufsvorbereitenden Maßnahmen und anderen Beratungseinrichtungen, unumgänglich.

Hier erfolgt die gezielte Auseinandersetzung mit den Merkmalen, Anforderungen und Belastungen der einzelnen Berufsfelder, die als Beschäftigungsmöglichkeit für unsere Jugendlichen in Frage kommen. Gleichzeitig wird die Auseinandersetzung mit den eigenen Fähigkeiten und Grenzen, der Selbst- und Fremdeinschätzung durch die Betriebspraktika, Gespräche mit Anleitern, Mitschülerinnen und Mitschülern sowie Lehrerinnen und Lehrern angeregt, um realistische Berufswünsche zu entwickeln und den individuell richtigen und sinnvollen weiteren Weg zu finden. Durch die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ der Landesregierung in NRW erfährt die Berufsorientierung einen noch höheren Stellenwert.

Maßnahmen zur Berufsorientierung in der Oberstufe

Jahrgangsstufe Maßnahme/Projekt
8 Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
8 Mitarbeit in den Schülerfirmen
8 Einführung des Berufswahlpasses
8 Elternabend zur Berufsorientierung und Potenzialanalyse
8 Potenzialanalyse
8 schulische Beratungstage (Schüler- und Elternsprechtage)
8 Berufsfelderkundung
8 dreiwöchiges Betriebspraktikum
8 Elternabend zu den Profilklassen
9 Mitarbeit in den Schülerfirmen oder Langzeitpraktikum
9 dreiwöchiges Betriebspraktikum
9 schulische Beratungstage (Schüler- und Elternsprechtage)
9 Besuch der Messe „Berufe live“ in Köln
9 Elternabend zum Thema: Übergang Schule-Beruf
9 Praxiskurse
9 Projekttage zur Berufsorientierung
9 Anschlussvereinbarung
9 Erstberatung durch die Bundesagentur für Arbeit
9 verschiedene Workshops zur Berufsorientierung
10 dreiwöchiges Betriebspraktikum
10 wöchentlicher Praxistag (für BIK zwei Tage pro Woche)
10 Berufsberatung durch Bundesagentur für Arbeit
10 Bewerbungstraining/Wissen für Berufseinsteiger-Workshops der Volksbank Oberberg
10 Bewerbungstraining, durchgeführt von KURS-Partnern
10 schulische Beratungstage (Schüler- und Elternsprechtage)
10 Besuch des Berufskollegs Dieringhausen
10 Anschlussvereinbarung

Organisation und Verantwortlichkeiten

Die genaue Beschreibung der Abläufe und Zuständigkeiten in diesem Bereich ist im Berufsorientierungskonzept dargestellt. Steuerungsinstrument der Berufsorientierung ist die Stufenkonferenz. Sie ist daher als fester Tagesordnungspunkt zu Beginn jeder Sitzung etabliert. Hier werden alle notwendigen Informationen zu anstehenden oder laufenden Maßnahmen und Projekten ausgetauscht, Zuständigkeiten festgelegt sowie Konzepte entwickelt und evaluiert. Die Berufseinstiegsbegleiterinnen berichten über die Schülerinnen und Schüler in ihrer Zuständigkeit und binden so das Kollegium mit ein.

Feste Zuständigkeiten gibt es

  • zum Bereich KAoA: Die Kollegin organisiert die anstehenden Maßnahmen und gibt die notwendigen Informationen dazu in jeder Oberstufenkonferenz an das Kollegium weiter.
  • zum Bereich der Berufsberatung: Der Kollege organisiert die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und informiert die Kollegen zu den anstehenden Terminen.

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer stellen sicher, dass die Themen der Berufsorientierung und der Lebensführung im Unterricht aufgegriffen werden. Das gesamte Oberstufenkollegium ist in die Konzeptplanung sowie die Umsetzung der Maßnahmen in den verschiedenen Klassen oder in klassenübergreifenden Projekten eingebunden.

Profilklassen

In den Klassen 9 und 10 werden die Schülerinnen und Schüler in sogenannten Profilklassen unterrichtet, die einen je eigenen Schwerpunkt hinsichtlich der Praxisorientierung und der zu erreichenden Schulabschlüsse bieten.

Elterninformationsabend

Ab Klasse 7 findet jährlich ein Elternabend statt, an dem die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern Informationen über das System der Profilklassen erhalten. Dies bedeutet, dass die Lehrerinnen und Lehrer der Oberstufe die Klassen 9 und 10 mit dem Ziel, den Hauptschulabschluss zu erwerben (HS 9, HS 10 A und B), sowie die Werkerklasse und die Berufsintegrationsklasse (BIK), deren spezifischen Voraussetzungen, Ziele und Methoden sowie die dort erreichbaren Schulabschlüsse vorstellen. Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Wahl der Profilklasse, die ihren Wünschen und Fähigkeiten am ehesten entsprechen, beraten. Wichtig dabei ist uns das Prinzip der Durchlässigkeit. Schülerinnen und Schüler können – wenn das ihrer aktuellen Entwicklung besser entspricht – die Klasse wechseln.

Konzept der Werkerklasse

Mit Beginn des Schuljahres 2014/15 wurde an der Roseggerschule Waldbröl ein neues Klassenkonzept eingeführt. Hierbei handelt es sich um die so genannte Werkerklasse. Gedacht ist diese Klasse für Schülerinnen und Schüler, die ein größeres Interesse an praktischer Arbeit haben. Die Schülerinnen und Schüler können in dieser Klasse den Förderschulabschluss erreichen. Das zentrale Ziel dieser Klasse ist es, die Schülerinnen und Schüler durch möglichst viel handlungs- und praxisorientierten Unterricht auf das Berufsleben vorzubereiten. Im Mittelpunkt der täglichen Unterrichtsarbeit steht die Vermittlung wichtiger Schlüsselqualifikationen, wie z.B. Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Durchhaltefähigkeit, Teamfähigkeit, Freundlichkeit. Ein Kernbaustein des Konzepts sind zwei sehr praxisorientierte Schultage. An einem Tag pro Woche nehmen die Schülerinnen und Schüler für sechs Unterrichtsstunden an einer Schülerfirma teil. An einem weiteren Schultag absolvieren die Schülerinnen und Schüler einen Praxistag. Hierbei handelt es sich um ein eintägiges Praktikum pro Woche für das gesamte Schuljahr in einem externen Betrieb. Zudem absolvieren die Schülerinnen und Schüler ein dreiwöchiges Betriebspraktikum. Bei Bedarf können auch individuelle Praktika in dem Schuljahr durchgeführt werden. Auch die Wissensvermittlung in den üblichen Unterrichtsfächern bleibt Bestandteil der täglichen Arbeit. Zum einen werden viele Elemente aus den Bereichen Deutsch und Mathematik bei der Arbeit in den Schülerfirmen benötigt und trainiert. Zum anderen werden Unterrichtsinhalte in den einzelnen Fächern klassisch vermittelt, wobei darauf geachtet wird, durch Auswahl geeigneter Materialien und praxisorientierter Inhalte, einen möglichst lebensnahen Bezug für die Schülerinnen und Schüler herzustellen. Einen weiteren Baustein bildet die Zusammenarbeit mit externen Fachleuten. Hierzu zählen die Berufsberatung, Bewerbungstraining, Besuch der Schuldnerberatung, des BIZ-Mobils, Informationen zum Thema Geld und einiges mehr. Des Weiteren werden verschiedene Betriebsbesichtigungen durchgeführt, um den Schülerinnen und Schülern unterschiedliche Berufe zu zeigen. Zudem erhalten sie hierdurch Einblicke in die Unterschiedlichkeit der verschiedenen Berufsbranchen.

Konzept der Berufsintegrationsklasse (BIK)

Nach ausführlichen Informationstagen für Schülerinnen und Schüler und Eltern und individuellen Beratungsgesprächen für die Schülerinnen und Schüler der Schulbesuchsjahre 8 und 9, können sich Schülerinnen und Schüler freiwillig für dieses Unterrichtsmodell melden. Das Ziel ist es, für die Schülerinnen und Schüler dieser Lerngruppe den erfolgreichen Übergang in die Arbeitswelt im Anschluss an das letzte Pflichtschuljahr praxisnah vorzubereiten bzw. zu ermöglichen.

Unterrichtsorganisation

Durch die hohe Präsenz in Betrieben haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, wesentliche Grundkompetenzen zum Einstieg in die Arbeitswelt zu erlernen. Positive Erfahrungen und Anerkennung, die sie in der Arbeitswelt sammeln können, führen dazu, dass sie sich persönlich und sozial stabilisieren können. Die Schülerinnen und Schüler erkennen den Zusammenhang zwischen beruflichen und schulischen Anforderungen, was zu einer höheren Lernmotivation führt. Sie erhalten an drei Werktagen schwerpunktmäßig Unterricht in den Fächern Mathematik, Deutsch, Informatik und Englisch. Die Lerngruppen aus der Gesamtklasse werden nach persönlichem Leistungsstand und Lernmöglichkeiten gebildet, so dass jeder die höchstmögliche individuelle Förderung erhält. Während der Vor- und Nachbereitung der Projekttage orientieren sich die Inhalte an den Anforderungen der einzelnen Betriebe. Diese Unterrichtsstunden werden speziell auf die Berufsintegrationsklasse zugeschnitten.

Projekttage

An zwei aufeinander folgenden Wochentagen gehen die Schülerinnen und Schüler in Betriebe, die ihren beruflichen Interessen und realen Fähigkeiten nahe kommen. Hierzu suchen wir mit ihnen zusammen Betriebe, die für unsere Schülerinnen und Schüler mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Diese Betriebe müssen am primären Arbeitsmarkt tätig sein.

Ein wichtiger Aspekt der Unterrichtsinhalte ist die Arbeit mit dem Berufswahlpass. Ein immanent wichtiges Ziel ist die Stärkung der Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Schule auch über den Ablauf der Maßnahme hinausgehend. Für die Schülerinnen und Schüler werden zudem intensive Kontakte zu möglichen Ausbildungsbetrieben hergestellt.

HS-Klassen

Die HS-Klasse 9 wird in unserer Schule für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen im 10. Schulbesuchsjahr angeboten. Der Unterricht orientiert sich an den Richtlinien und dem Kernlehrplan der Hauptschule Klasse 9. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung erreichen den HS 9 mit der Versetzung in die Klasse 10. Sie können dann in der HS-Klasse 10 an unserer Schule je nach Fähigkeiten die Grund- und Erweiterungskurse in den Hauptfächern Deutsch, Englisch und Mathematik belegen und nach erfolgreicher Teilnahme an den Zentralen Prüfungen im Mai eines jeden Jahres die entsprechenden Abschlüsse erreichen.

Leistungsbeurteilung und Leistungsbewertung

Grundlage einer jeden Beurteilung sind der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf (Lernen und/oder Emotionale und soziale Entwicklung) das Schulbesuchsjahr, der Kernlehrplan der Hauptschulen in NRW und der individuelle Förderplan der Schülerinnen und Schüler.

Grundsätzlich gilt nach dem gültigen Schulgesetz: "Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden in allen Fächern nach ihrem individuellen Förderplan beurteilt. Sie erhalten ab Klasse 3 zweimal jährlich ein Textzeugnis, das ihnen ihre individuellen Fortschritte beschreibt." Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen können an der Roseggerschule am Ende des 10. Schulbesuchsjahres den Abschluss der Förderschule sowie den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erreichen.

Der HS 9 wird dezentral vergeben. Hierfür werden die Schülerinnen und Schüler zuvor einem besonderen Bildungsgang zugeordnet. Die Vergabe richtet sich nach dem Kernlehrplan der Hauptschulen für die Klassen 9 sowie dem schulinternen Curriculum der Roseggerschule.

Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung werden entsprechend den Vorgaben der Grund- und Hauptschulen ab Klasse 3 anhand der geltenden Kernlehrpläne beurteilt. Sie erhalten außerdem einen individuellen Förderplan, der ihre Fortschritte beschreibt und Ziele aufzeigt. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung können an der Roseggerschule den Hauptschulabschluss Typ 10A und 10B erwerben. Schülerinnen und Schüler, die den HS 10 A/B erwerben, nehmen an den zentralen Prüfungen in NRW teil.

An der Roseggerschule wird zwischen schriftlichen und mündlichen Leistungsüberprüfungen unterschieden. Außerdem bilden die Mitarbeitsleistungen einen wichtigen Beitrag zur Notenfindung bzw. zur Beschreibung des individuellen Lernfortschritts.

In allen Fächern werden die geforderten schriftlichen Leistungsüberprüfungen von den Schülerinnen und Schüler erwartet. Die Lehrperson erstellt diese auf Grundlage der vorangegangenen Themen im Unterricht. Zu den schriftlichen Leistungsüberprüfungen gehören: Klassenarbeiten, Tests, schriftliche Hausarbeiten und Berichte. Festgelegt ist außerdem ab Klasse 8 eine mündliche Prüfung im Fach Englisch. Diese ersetzt die 5. Klassenarbeit und ist verpflichtend von allen Schülerinnen und Schülern zu erbringen. Weitere mündliche Leistungsüberprüfungen sind: Referate, Kurzvorträge und die tägliche mündliche Mitarbeit.

Sonstige Leistungen sind die Heftführung (vollständige, ordentlich geführte Arbeitsmappen), Hausaufgaben (regelmäßig und ordentlich), gestalterische Beiträge, vollständiges Material sowie die schriftliche Mitarbeit in Gruppen-, Team- und Partnerarbeiten. Auch die intensive Mitarbeit beim Erarbeiten von (neuen) Lernmethoden wird fixiert.

Da jede Form der Beteiligung am schulischen Leben und Lernen in höchstem Maße von der individuellen Motivation, der Arbeitshaltung und dem Sozialverhalten abhängig ist, legen wir besonders viel Wert darauf, diese Felder gemeinsam mit unseren Schülerinnen und Schüler zu beobachten, zu fördern und zu dokumentieren. Aus diesem Grund erhalten alle Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 9 ein Beiblatt zum Zeugnis, auf dem die Fortschritte und Ziele der individuellen Entwicklung auch in diesen Bereichen dokumentiert ist.

Die Grundlagen der Leistungsbeurteilung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ergeben sich aus den Anforderungen der Kernlehrpläne sowie dem schulinternen Curriculum. Im Folgenden wird die Beurteilung und Leistungsmessung in den weiteren Fächern dargelegt.

Musik

Der Musikunterricht wird möglichst handelnd durchgeführt. Im Bereich Rezeption werden Musiktests (schriftlich, mündlich, Höraufgaben) gestellt, die theoretisches Fachwissen abprüfen. Zur Lernzielkontrolle eignen sich außerdem kurze Vorträge über einen Komponisten, ein Musikwerk o.ä. und das Erstellen von Anschauungsmaterial.

Kunst

Im Kunstunterricht kann Leistung einmal im Schuljahr durch eine schriftliche Arbeit, die theoretisches Wissen abruft, überprüft werden. Weitere fachspezifische Lernkontrollen oder Leistungen mit Relevanz für das Zeugnis sind: Mitarbeit im Unterricht; Anstrengungsbereitschaft; Einfallsreichtum und Kreativität; sinnvolle Anwendung von Gestaltungsmitteln und -verfahren; angemessener Umgang mit Material; Umsetzung von Arbeitsaufträgen und die Selbstständigkeit der Schülerinnen und Schüler.

Sport

Im Sportunterricht wird anhand von Beobachtungen der folgenden Maßgaben die Note bzw. Beurteilung festgelegt: Bewegungsumsetzung; Teamfähigkeit; Regelakzeptanz; Ausdauer; angemessener Umgang mit Geräten; Anstrengungsbereitschaft; Anweisungsverständnis; vollständiges Sportzeug; Teilnahme an Wettkämpfen und dem „Cooper-Test“ (nicht verbindlich).

Naturwissenschaften

Das Fach Naturwissenschaften setzt sich zusammen aus den Fächern Physik, Biologie und Chemie. Nach jedem behandelten Themenkomplex werden Leistungen anhand schriftlicher Beiträge (Klassenarbeiten, Test, schriftlichen Hausarbeiten), mündlichen Leistungen (Mitarbeit, Referate, Gruppenarbeiten), praktischer Mitarbeit bei Versuchen und dem adäquaten Umgang mit Arbeitsmaterial gemessen.

Gesellschaftslehre

Das Fachgebiet Gesellschaftslehre setzt sich zusammen aus den Fächern Geschichte, Politik und Erdkunde. Nach jedem behandelten Themenkomplex werden Leistungen anhand schriftlicher Beiträge (Klassenarbeiten, Test, schriftlichen Hausarbeiten), mündlichen Leistungen (Mitarbeit, Referate, Gruppenarbeiten), Interesse und Wissen über aktuelles Weltgeschehen und dem adäquaten Umgang mit Arbeitsmaterial gemessen.

Arbeitslehre

In der Klasse 7 wird an der Roseggerschule Arbeitslehre unterrichtet, die sich in die Fächer Wirtschaftslehre und Informatik (integriert in den Deutschunterricht) sowie Hauswirtschaft und technisches Werken aufgliedert. Ab Klasse 8 findet die Arbeitslehre im Rahmen der Schülerfirmen statt. In Klasse 10 entscheidet die Lehrperson gemeinsam mit der Schülerin oder dem Schüler, ob sie oder er weiterhin an einer Schülerfirma teilnimmt. Je nach angestrebtem Abschluss wird der Bereich „Arbeitslehre“ ansonsten projektorientiert unterrichtet.  

Wirtschaftslehre

Um zu einer Beurteilung zu gelangen, werden das Praktikum, die Praktikumsmappe, die Mitarbeit bei den Vor- und Nachbereitungen des Praktikums, die Zusammenarbeit im Berufsorientierungsbüro und bei Bewerbungstrainings sowie die schriftlichen (Klassenarbeiten, Test, schriftlichen Hausarbeiten) und mündlichen Leistungen (Mitarbeit, Referate, Gruppenarbeiten) zur Bewertung herangezogen und entsprechend der individuellen Ziele bewertet.

Hauswirtschaft

Die Bewertungsgrundlagen in der Hauswirtschaft sind Kenntnisse im Umgang mit den Arbeitsgeräten, Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln, Erlesen von Rezepten und deren Umsetzung, selbständiger Einkauf, Einhaltung von Grundsätzen der Hygiene sowie die Umsetzung von Arbeitsanweisungen.

Technisches Werken

Die Leistungsbeurteilung beruht auf Beobachtungen zu folgenden Schwerpunkten: Umsetzung von mündlichen oder schriftlichen Arbeitsaufträgen; Durchhaltevermögen und Motivation; Umgang und Handhabung von verschiedenen, gängigen Werkzeugen; Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen; Team- und Zielorientiertes Arbeiten sowie Sorgfalt im Umgang mit Werkzeugen und Materialien.

Informatik

Um die Leistungen in Informatik zu beurteilen, wird zum Abschluss ein Test geschrieben, welcher aus zwei Teilen besteht. Der erste Teil beinhaltet stets Fragen zum theoretischen Wissen über die verschiedenen Themen, die im Rahmen des Unterrichts bearbeitet worden sind. Themenschwerpunkte stellen dabei die folgenden Bereiche dar: Grundlegende Hardwarekenntnisse, Dateimanagement, Textverarbeitung, Internetnutzung sowie Gefahren erkennen und vermeiden. Der zweite Teil des Tests enthält nach Möglichkeit eine praktische Aufgabe; im Bereich Textverarbeitung kann dies z.B. das Abtippen und Formatieren eines Textes sowie als Erweiterungsaufgabe das Erstellen einer Tabelle (Stundenplan) mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogramms sein. Das Medienkonzept der Schule wird derzeit überarbeitet. Darin ist u.a. festgelegt, nach welchen Kriterien und Methoden die Schülerinnen und Schüler im Fach Informatik unterrichtet werden und welche technischen Voraussetzungen vorliegen.

Stufenfahrt

Mindestens alle zwei Jahre fahren Klassen der Oberstufe auf eine Stufenfahrt. Diese dient dem Zusammenhalt, der Förderung sozialer Kompetenzen sowie der gesellschaftlichen und politischen Bildung.  

Konferenzstruktur und Zuständigkeiten

In der Regel finden monatlich zwei Stufenkonferenzen statt. Sie werden durch die Stufenleitung einberufen und geleitet. Dafür erfolgt eine schriftliche Einladung an die Lehrerinnen und Lehrer der Oberstufe sowie an die Berufseinstiegsbegleiterinnen.

Durch regelmäßigen Austausch zwischen Stufen- und Schulleitung wird größtmögliche Transparenz hergestellt. Die Protokolle werden dem gesamten Kollegium zur Verfügung gestellt. Neben den festen Besprechungspunkten wie „Übergang Schule/Beruf“ und „Aktuelles aus den Klassen“ wird die Tagesordnung entsprechend dem tagesaktuellen Geschehen ergänzt. Durch die Stufenkonferenz werden die Zuständigkeiten langfristig für bestimmte Bereiche bzw. kurzfristig für anstehende Projekte festgelegt und durch die Schulleitung bestätigt.

Regelungen zur Betreuung der Praktika

Vor Beginn der Praktikumsphase unterstützen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie zusätzlich die zugeordnete Berufseinstiegsbegleiterin die Schülerinnen und Schüler bei der Suche nach einem geeigneten Platz. Alle Praktikumsplätze werden in der Oberstufenkonferenz vor Beginn des Praktikums durchgesprochen und eine aussagekräftige Liste mit allen Praktikanten/Betrieben erstellt. Während der dreiwöchigen Praktikumsphase übernehmen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer hauptverantwortlich die Betreuung der Schülerinnen und Schüler. Bei geteilten Klassenleitungen sind beide Lehrpersonen gleichermaßen verantwortlich.

Sollten Schülerinnen und Schüler nicht im Betrieb erscheinen, gibt es Beschwerden, erscheinen sie in der Schule statt im Betrieb o.ä., werden die die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer umgehend von der Lehrkraft unterrichtet, die an diesem Tag die Betreuung der „Rückkehrer“ übernimmt. Dies geschieht durch eine Kollegin bzw. einen Kollegen der Oberstufe. Diese oder dieser protokolliert das Erscheinen (hierzu ist es wichtig, dass die aktuellen Schülerlisten vorliegen), meldet sich ggfs. im Betrieb, bespricht das Scheitern mit den Schülerinnen und Schüler und versorgt sie mit einem neuen, aktualisierten Schreiben an die Betriebe. Dies alles geschieht in enger Absprache mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern.

Ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nicht erreichbar, übernimmt die aufsichtführende Lehrperson die Entscheidung, ob und wann die Schülerin oder der Schüler erneut ein Praktikum beginnen sollte. Kommt ein neues Praktikum nicht in Frage, muss die Schülerin oder der Schüler mit Material versorgt und in einer Klasse der Schule untergebracht werden. Ihr/ihm werden die daraus entstehenden Konsequenzen für das Zeugnis deutlich gemacht. Teampartner und Lehrkräfte, die nicht in die Betreuung involviert sind, leisten ihre Stundenanzahl in der Schule ab. Dabei wird darauf geachtet, dass die Kolleginnen und Kollegen möglichst frühzeitig über ihren Einsatzort Bescheid wissen. Bei Erkrankung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers sowie bei erhöhtem Bedarf beteiligen sie sich in Absprache mit der Schulleitung und den Kolleginnen und Kollegen der Oberstufe (Verteiler nutzen) an der Betreuung.

Die Oberstufe führt in der Praktikumszeit ein bis zwei Ganztage zur konzeptionellen Arbeit durch.