Gremien

Aus Schulprogramm der Roseggerschule
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Organigramm der Roseggerschule

Ebene
Gremien
Leitungsebene
Strategieebene
Konzeptions- und Gestaltungsebene
Umsetzungsebene
  • Stufenteams
  • Klassenteams
  • Lehrerinnen und Lehrer
  • Weiteres Personal
Beteiligungsebene (ebenenübergreifend)

Stufenleitung (Erweiterte Schulleitung)

Die Roseggerschule ist in drei Stufen organisiert. Die Unterstufe umfasst die Klassen 1- 4, die Mittelstufe die Klassen 5- 7 und die Oberstufe die Klassen 8-10. Diese Struktur ist auch im Gebäude wieder zu finden. So haben die Stufen jeweils voneinander abgegrenzte Bereiche bzw. befinden sich die Parallelkassen möglichst in unmittelbarer Nähe zueinander. Außerdem sind die Pausenhöfe getrennt. Die Unter- und Mittelstufe bis Klasse 7 bespielen einen gemeinsamen Pausenhof, während die Klassen 8-10 einen anderen Hof gemeinsam nutzen. Die Stufenleiter*innen sind Ansprechpartner*innen für Stufenideen, individuelle Fragen und Probleme von Schüler*innen und Kolleg*innen der jeweiligen Stufe. Sie koordinieren, organisieren, treiben voran, geben Impulse, motivieren und laden zum gemeinsamen Arbeiten ein.

Zusammensetzung der Stufenleitungen

Die Stufenleiter*innen sind zunächst ebenso Teil des Kollegiums und Sonderpädagog*innen. Des Weiteren gehören sie zur erweiterten Schulleitung und sind aktiv in die anfallenden Aufgaben eingebunden. Sie gehören jeweils einer der drei Stufen (Unter- Mittel- und Oberstufe) an. Ihre vordringlichste Aufgabe ist es, die Interessen ihrer jeweiligen Stufe zu steuern, zu begleiten und zu vertreten, diese Interessen im Gesamtsystem abzuwägen und – in Absprache mit der Schulleitung – systemrelevante Entscheidungen mit der jeweiligen Stufenkonferenz zu fällen.

Rolle

Die Stufenleiter*innen sind gleichzeitig Kolleg*innen und Leitung einer Stufe und bedienen deshalb zwei Rollen. Sie stehen im ständigen Austausch untereinander und mit der Schulleitung und können sich bei Schwierigkeiten dort Unterstützung holen. Grundsätzlich sollte immer wieder überdacht werden, ob Aufgaben auch an andere Gremien (Schulleitung, Lehrer*innenrat, …) weitergegeben werden können.

Aufgabenbereiche

Stufenkonferenzen

Die Stufenleiter*innen planen und leiten die Stufenkonferenzen. Sie erhalten durch Schulleitung einen detaillierten Überblick über die bevorstehenden Termine und Aufgaben. Sie bringen neue Ideen mit ein, nehmen Anregungen aus dem Kollegium auf, steuern und filtern diese. Sie können Aufgaben delegieren im Rahmen der Geschäftsordnung. Anregungen, Absprachen sowie Beschlüsse aus den Stufenkonferenzen werden dann in der Gesamtkonferenz wiedergegeben und ggf. besprochen.

Ideen/Perspektiven entwickeln und Entscheidungen treffen

Die Stufenleiter*innen sind darum bemüht, die ihnen zugeteilte Stufe bestmöglich zu vertreten. Sie entwickeln neue Impulse zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Förderung der Schüler*innen zu möglichst optimalen Bedingungen im Alltag und treiben eine Umsetzung voran. Die Stufenleiter*innen bekommen durch die Absprache mit der Schulleitung die Möglichkeit der Erprobung konkreter Vorschläge und Ideen. Sie werden bei allen wichtigen Veränderungen und Entscheidungen, die die jeweilige Stufe betreffen oder tangieren, informiert und angehört. Die Schulleitung arbeitet eng mit den Stufenleiter*innen zusammen, damit wichtige Entscheidungen bestmöglich transportiert und eine größtmögliche Transparenz hergestellt werden kann.

Konzepte und Weiterentwicklung

Vor dem Hintergrund der stetigen Qualitätsentwicklung sind die Stufenleiter*innen maßgeblich an der Entwicklung, Erstellung, Bearbeitung, Organisation und Weiterentwicklung von Konzepten beteiligt und verantwortlich. Sie treiben Arbeitsprozesse voran und koordinieren Termine.

Schulinterne und –externe Aufgaben

Die Stufenleiter*innen sind an vielen schulinternen Prozessen beteiligt. Sie können in der Rolle als Stufenleitung bei Eltern- und Schülergesprächen eingebunden werden. Bei Neueinschulungen oder Umschulungen wird die jeweilige Stufenleitung von Schulleitung in den Klassenfindungsprozess eingebunden. Außerdem arbeiten sie aktiv mit an der Kooperation mit außerschulischen Institutionen, wie Polizei, Schulpsychologischem Dienst, Universitäten oder der Teilnahme an externen Ausschüssen.

Zusammenarbeit mit der Schulleitung

Die Stufenleiter*innen arbeiten eng mit der Schulleitung zusammen, um alle schulischen Prozesse bestmöglich steuern und voranbringen zu können. Hierzu ist es unerlässlich, dass es eine Rollenklarheit, Verlässlichkeit, Vertrautheit und konstruktive Kritikfähigkeit als Grundlage aller kommunikativer Prozesse gibt. Die Stufenleiter*innen berichten der Schulleitung über Neuigkeiten, Erfolge, Schwierigkeiten, Fragen, etc. in den Stufen. Sie haben ein Mitspracherecht bei Entscheidungen über die personelle Besetzung bei Projekten, Klassenbildung, etc.

Austausch

Um einen bestmöglichen Austausch herzustellen, trifft sich die Schulleitung mit den Stufenleiter*innen 1x wöchentlich zu einem mehrstündigen Meeting. In diesem geht es stets um aktuelle Entwicklungen, den Austausch zu laufenden Projekten, die Schilderung aktueller Problemlagen und die mögliche Planung weiterer Schritte. Es finden außerdem regelmäßig gemeinsame Treffen mit der Steuergruppe statt, um Schulentwicklungsprojekte mit den Interessen der jeweiligen Stufen gut abzugleichen und entsprechend berücksichtigen zu können. Bei Abwesenheit der Schulleitung vertreten die Stufenleiter*innen abwechselnd die Schulleitung. Sie sind dann ansprechbar für alle Kolleg*innen und versuchen akute Fragen und Probleme im Sinne der Schule zu lösen. Langfristige Entscheidungen werden an die Schulleitung weitergegeben.

Vertretung

Vertretung Für jede/-n Stufenleiter*in wird eine Vertretung festgelegt. Dies wird gemeinsam von allen Stufenleiter*innen und der Schulleitung bestimmt.

Evaluation und Beratung

In regelmäßigen Abständen findet eine externe Supervision mit Stufenleiter*innen und Schulleitung statt.

Steuergruppe

Geschäftsordnung Steuergruppe

§ 1 Ziele

(1) Die Steuergruppe steuert den Schulentwicklungsprozess.

(2) Die Steuergruppe ist verantwortlich für die Begleitung und Auswertung von Evaluationsprozessen und leitet auf deren Basis klare Entwicklungsziele ab.

(3) Die Steuergruppe leistet Rückkopplung zum Kollegium, u.A. durch regelmäßige Berichte in den Gesamtkonferenzen.

§ 2 Zusammensetzung & Wahlverfahren

(1) Mitglieder der Steuergruppe sind bis zu vier gewählte Mitglieder des Gesamtkollegiums sowie die Schulleitungsmitglieder (Schulleitung und stellv. Schulleitung).

(2) Von der Gesamtkonferenz werden zu Beginn eines jeden Schuljahres jeweils zwei Mitglieder der Steuergruppe für eine Amtszeit von zwei Jahren neu gewählt. Eine Wiederwahl ist dabei möglich.

(3) Bei Rücktritt eines Mitgliedes der Steuergruppe findet eine Nachwahl durch die Gesamtkonferenz statt. Die Amtszeit entspricht der des zurückgetretenen Mitgliedes.

(4) Das nähere Wahlverfahren regelt die Gesamtkonferenz. Auf Antrag findet die Wahl geheim statt.

(5) Die Steuergruppe kann Gäste zur Sitzung einladen.

§ 3 Vorsitz

Alle Mitglieder der Steuergruppe sind gleichberechtigte Sprecher*innen. Sie üben die Funktion des Vorsitzes aus und haben sowohl das Recht als auch die Pflicht, für die Steuergruppe zu sprechen.

§ 4 Arbeitsweise

(1) Die Steuergruppe trifft sich i.d.R. zweiwöchentlich zu regelmäßigen Sitzungen.

(2) Die Leitung der Sitzungen obliegt wechselnd einem Mitglied der Steuergruppe.

(3) Die Sitzungen der Steuergruppe werden protokolliert. Die Protokolle werden kollegiumsintern veröffentlicht.

(4) Die Steuergruppe bildet bei Bedarf zusätzliche Arbeitsgruppen. Zu den Arbeitsgruppen können Mitglieder hinzugezogen werden, die nicht Teil der Steuergruppe sind.

(5) Die Steuergruppe trifft sich bei Bedarf zu längeren Klausursitzungen.

§ 5 Beschlussfähigkeit/-fassung

(1) Dem Ziel der Steuergruppe entsprechend wird ein Konsens angestrebt.

(2) Alle Mitglieder der Steuergruppe sind gleichberechtigt stimmberechtigt.

(3) Die Steuergruppe ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind.

(4) Abstimmungen, die wegen Beschlussunfähigkeit nicht durchgeführt werden können, müssen in der nächsten Sitzung nachgeholt werden.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Jedem Mitglied ist vor Beginn seiner Tätigkeit diese Geschäftsordnung auszuhändigen.

(2) Änderungen an der Geschäftsordnung können auf Antrag eines Steuergruppenmitgliedes mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

(3) Die Geschäftsordnung wird dem Gesamtkollegium bekannt gegeben.

(4) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der Steuergruppe am 19.01.2022 in Kraft.

Lehrerrat

Der Lehrerrat an der Roseggerschule setzt sich aus vier ordentlichen Mitgliedern zusammen, die für einen Zeitraum von 4 Jahren durch das Lehrerkollegium gewählt werden. Die Aufgaben des Gremiums sind im Schulgesetz § 69, sowie im Personalvertretungsgesetz beschrieben. Es geht grundsätzlich darum, die Schulleitung in Angelegenheiten der Lehrkräfte zu beraten und auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten zu vermitteln. Die Schulleitung wiederum unterrichtet den Lehrerrat über Personalangelegenheiten und hört diesen an. Der Austausch zwischen der Schulleitung und dem Lehrerrat erfolgt in regelmäßigen zeitlichen Abständen und beruht auf Transparenz und Vertrauen. Einmal im Schuljahr berichtet der Lehrerrat in einer Lehrerkonferenz über seine Tätigkeiten.

Darüber hinaus hat sich der Lehrerrat der Roseggerschule zur Aufgabe gemacht, das soziale Miteinander der Kolleginnen und Kollegen durch verschiedene Aktionen im Schuljahr zu stärken und die Gemeinschaft zu fördern.

Gleichstellungsbeauftragte